Neu 2022: Kurzzeitpflegebetrag und Pflegesachleistungen werden angehoben

Ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht. Ziel ist die finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2), die zu Hause durch einen Pflegedienst versorgt werden. Pflegesachleistungen werden ab 1. Januar 2022 um 5 Prozent erhöht:

  • Pflegegrad 2: 724,00 Euro statt bisher 689,00 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363,00 Euro statt bisher 1.298,00 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693,00 Euro statt bisher 1.612,00 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095,00 Euro statt bisher 1.995,00 Euro

Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent von 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr.

Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.