Familienpflege während Corona: Arbeitsfreistellung für Angehörige

Wer trotz Berufstätigkeit einen Angehörigen pflegt, soll während der Corona-Pandemie entlastet werden. Die folgenden Regelungen zur Arbeitsfreistellung, zum Pflegeunterstützungsgeld sowie zur Familienpflegezeit und Pflegezeit gelten voraussichtlich bis 30. Juni 2022.

Längere Arbeitsfreistellung und Pflegeunterstützungsgeld

Liegt aufgrund der Corona-Pandemie eine akute Pflegesituation vor, können sich die pflegenden Angehörigen statt für bislang 10 Arbeitstage nun für bis zu 20 Arbeitstage von ihrer Arbeit freistellen lassen. Als akute Pflegesituation gilt beispielsweise, wenn Tagespflegeeinrichtungen pandemiebedingt schließen oder wenn ambulante Pflegedienste ihre Arbeit nicht mehr im gewohnten Umfang leisten.

Die Inanspruchnahme ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich anzukündigen. Für ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage können die Beschäftigten das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung von der Pflegekasse erhalten. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum 30. Juni 2022.

Informationen zu Corona-Sonderregelungen: www.wege-zur-pflege.de/corona

Informationen zur Familienpflege: www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit