Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser wird in einer Höhe von bis zu 125 Euro monatlich ausgezahlt, d.h. insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr. Der Betrag dient zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Wenn der monatliche Leistungsbetrag nicht ausgeschöpft wird, kann der verbliebene Betrag in die folgenden Kalendermonate übertragen werden. Nicht verbrauchte Leistungsbeträge am Ende eines Kalenderjahres können bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Welche Unterstützungsleistungen gibt es?
Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann zweckgebunden für die Unterstützung im Alltag eingesetzt werden:
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Angebote
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (Einschränkung: in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung)
- Zuschuss zur Tages- oder Nachtpflege
- Zuschuss zur Kurzzeitpflege, z.B. Hotelkosten
Welche Angebote können Sie mit dem Entlastungsbetrag nutzen?
Pflegepause: Nutzen Sie als pflegende Angehörige die Angebote zu Ihrer Entlastung. Dazu zählen die Kurzzeitpflege für Tag und Nacht oder die Ersatzpflege, wenn Sie als Pflegeperson selbst krank sind, zur Kur fahren oder Urlaub machen.
Haushaltsführung: Wenn Ihnen der Haushalt über den Kopf wächst, wenn die Haushaltsführung einfach zu schwer wird, können Sie Hilfsangebote annehmen.
Nachbarschaftshelfer: Nachbarschaftshelfer/-innen sind ein Unterstützungsangebot im Alltag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. Sie helfen dabei, den Tagesablauf zu strukturieren, sie betreuen stundenweise und entlasten damit Angehörige.
Hinweis: Die Angebote benötigen im Bundesland Sachsen eine Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Schauen Sie dazu in die Pflegedatenbank Sachsen.
Gibt es auch kostenfreie Hilfen im Alltag?
Ehrenamtliche Helfer/-innen: Es gibt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen. Das gilt für Pflegebedürftige mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf. Die Betreuung durch ehrenamtliche Helfer/-innen geschieht wahlweise in Gruppen oder auch im häuslichen Bereich.
Alltagsbegleiter für Senioren: Oft sind Senioren alleinstehend oder ihre Angehörigen leben woanders. Um diesen Menschen ein Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, fördert der Freistaat Sachsen die Alltagsbegleiter/-innen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Zu den Aufgaben gehören z.B.: Einkaufen, Arztbesuch, Gottesdienstbesuch, Spazierengehen. Projektträger sind gemeinnützige Vereine, Kommunen, Kirchgemeinden, Genossenschaften, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen.
Ehrenamtliche Helfer/-innen und Alltagsbegleiter/innen finden Sie über unsere Angebotssuche, z.B. in den Kategorien: Begleitdienste, Einkaufs- und Botendienste.
Welche Angebote gibt es für Begegnung und Bildung im Alter?
Seniorenbildungsatlas: Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick zu den Bildungsangeboten für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Zwickau. Der Seniorenbildungsatlas entstand im Rahmen des Projektes „Bildung integriert“. Bildung schafft Verbindungen, fördert menschliche Begegnungen und wirkt gegen Einsamkeit im Alter. Damit können Sie sich informieren, welche vielfältigen Angebote von A bis Z es in Ihrer Nähe gibt: Begegnungsstätten, Bibliotheken, Kirchgemeinden, Museen, Vereine und vieles mehr.
Kostenfreier Download: Seniorenbildungsatlas
Rechtlicher Hinweis:
Wir führen keine professionelle Pflegeberatung durch. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Pflege- und Krankenkassen.