Pflegeeinrichtungen: Finanzielle Zuschüsse für kulturelle Teilhabe

Für viele ältere Menschen ist soziale Teilhabe, die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ohne Unterstützung nicht mehr möglich. Dies trifft im Besonderen auf Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen zu.

Dabei ist es gerade diese Zielgruppe, die aufgrund körperlicher, seelischer oder kognitiver Einschränkungen nicht eigenständig an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen können und zunehmend ausgegrenzt vom Erleben der Gemeinschaft sind. Die Vereinsamung kann zu depressiven Erkrankungen führen und somit negative Folgen für die Gesundheit haben. Durch soziale Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen und kulturellen Leben kann die Lebensqualität und Gesundheit älterer Menschen maßgeblich gestärkt werden.

Dem Landkreis Zwickau ist bewusst, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen durch die coronabedingten Auflagen über einen längeren Zeitraum stark in diesen Punkten eingeschränkt waren. Die jetzt steigende Inflation und die Eigenanteile der Einrichtungen beeinflussen die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe und der Partizipation am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ebenfalls negativ.

Landkreis Zwickau fördert kulturelle Teilhabe mit finanziellen Mitteln

Wir wissen, dass alle Pflegeinstitutionen ihr Möglichstes tun, um den Bewohnerinnen und Bewohnern kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Dabei stehen alle Beteiligten auch vor einer Vielzahl an finanziellen Herausforderungen. Hierbei möchte der Landkreis Zwickau unterstützen. Der Landkreis Zwickau konnte Mittel aus dem Pflegebudget des Freistaates Sachsen umwidmen, um die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen zu födern.

Die Zuwendungen umfassen ausschließlich Sachkosten für kulturelle Veranstaltungen, zum Beispiel: Ausflüge ins Theater, in den Tierpark, zu Gartenschauen, in Museen und vieles mehr. So soll es möglich sein, die Fahrtkosten und Eintrittsgelder für finanziell schlechter gestellte Bewohnerinnen und Bewohner zu übernehmen.

Antragstellung: Befristung der Zuschüsse auf das Jahr 2023

Diese Zuwendung im Bereich kulturelle Teilhabe ist zunächst auf das Jahr 2023 beschränkt.

Auf Antrag der Pflegeeinrichtungen werden die Sachkosten für Veranstaltungen der gesellschaftlichen Teilhabe übernommen. Es ist das Ziel, dass die Leitungen der Pflegeeinrichtungen zeitnah eine Mittelzusage erhalten.

Der Landkreis Zwickau weist drauf hin, dass kein Anspruch auf diese Förderung besteht und dass Anträge nur solange bewilligt werden, wie Mittel zur Verfügung stehen. Sollte es hier eine Änderung geben, werden wir zeitnah darüber informieren.

Sie haben Fragen dazu oder möchten gleich das Formular zur Antragstellung anfordern?

Schreiben Sie eine E-Mail an unseren Pflegekoordinator Sebastian Stuckert: Pflegenetz@landkreis-zwickau.de