Pflege ist eine herausfordernde Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Deshalb bedarf es der politischen Steuerung, um die Finanzierung der Pflegeleistungen und Pflegeangebote sicherzustellen, und der einheitlichen gesetzlichen Regelung, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Gesetzen, pflegepolitischen Leitlinien und Grundsätzen auf Bundes- und Landesebene sowie kommunaler Ebene (Landkreis).
Die Pflegepolitik der Bundesregierung
Auf Bundesebene ist die Verantwortung für die Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Alle Regelungen, die die Rahmenbedingungen sowie die Pflegeleistungen und deren Finanzierung betreffen, sind in bundesweit gültigen Gesetzen geregelt.
2. Pflegestärkungsgesetz: Im Jahr 2017 wurden die Einstufungsgrade zur Pflegebedürftigkeit neu geregelt (5 Pflegegrade, siehe Basis-Info-Pflege). Damit verbunden wurden auch die Begutachtung, die Beratung, die Pflegeleistungen und die Qualitätssicherung auf eine neue Grundlage gestellt (siehe PSG II).
Pflegeversicherung: Pflegebedürftige dürfen selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen: von professionellen Fachkräften oder von pflegenden Angehörigen. Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder deren Familie. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch finden sich alle Regelungen zur Pflegeversicherung (siehe SGB XIhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/).
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Die Pflegeleitlinien und Angebote im Land Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) ist verantwortlich für die Umsetzung der Pflegepolitik auf Landesebene. Eine Übersicht zu aktuellen Maßnahmen, Förderungen sowie Richtlinien finden Sie hier in Übersicht oder direkt beim SMS.
Ambulant vor stationär: Ältere Menschen sollen so lange wie möglich zu Hause in vertrauter Umgebung zu leben. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote wurden ausgebaut, z.B. durch die Angebote der Alltagsbegleiter, der Nachbarschaftshelfer und der ehrenamtlichen Helfer (siehe Hilfe im Alltag).
Vernetzte Pflegeberatung: In allen Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen arbeiten Pflegekoordinatoren zusammen. Menschen, die Hilfe brauchen, sollen so wichtige Angebote und zentrale Ansprechpartner schneller finden (siehe Beratungsangebote).
Landesinitiative Demenz: Die Landesinitiative unterstützt die Zusammenarbeit und fördert die Weiterentwicklung von Demenznetzwerken und Angeboten. Sie informiert über das Krankheitsbild, zu Beratungsmöglichkeiten, zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zu Kurs- und Bildungsangeboten (siehe Landesinitiantive Demenz).
Hospiz- und Palliativversorgung: Sachsenweit gibt es 30 Palliativstationen an Krankenhäusern, 15 stationäre Hospize und 55 ambulante Hospizdienste. Mehr als 2.300 Ehrenamtliche und 17 Anbieter für „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ engagieren sich. Der Freistaat Sachsen ist damit bundesweit führend (siehe Hospizversorgung).
Weitere Informationen finden Sie unter Sächsische Pflegepolitik
Die Pflegegrundsätze im Landkreis Zwickau
Der Landkreis Zwickau hat die Verpflichtung, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge seine soziale Leistungsfähigkeit abzusichern. Im Rahmen des demografischen Wandels und der Corona-Pandemie kommen auf den Landkreis immer größere Herausforderungen zu. Das betrifft u. a. die Haushaltpolitik unter den Bedingungen steigender Sozialausgaben und notwendiger Investitionen. Für eine älter werdende Gesellschaft gilt es, die soziale Gerechtigkeit zu fördern und gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben.
Integrierte Sozialplanung: Der Landkreis Zwickau setzt sich aktiv mit der sozialen Infrastruktur auseinander. Die Grundsätze lauten: Bedarfsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und vernetzte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Institutionen und Betroffenen.
Kostenfreier Download: Integrierte Sozialplanung
Teilhabeplanung: Diesem Zweck dient auch die Teilhabeplanung. Sie bildet die Basis für eine vorausschauende, verantwortungsvolle und bedarfsgerechte Kommunal- und Sozialpolitik.
Kostenfreier Download: Integrierte Sozialplanung / Teilhabeplanung
Senioren-Sozialplanung: Der Landkreis wirkt auf eine Angebotspalette hin, die ein selbstbestimmtes Altern für alle Bürgerinnen und Bürger möglich macht. Die Senioren-Sozialplanung prüft den Bedarf und die Leistungsangebote. Ziel ist eine höhere Planungssicherheit (bedarfsgerechte pflegerische Infrastruktur, alltägliche Lebensführung).
Kostenfreier Download: Seniorensozialplan
Seniorenbildungsatlas: Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick zu den Bildungsangeboten für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Zwickau. Der Seniorenbildungsatlas entstand im Rahmen des Projektes „Bildung integriert“. Bildung schafft Verbindungen, fördert menschliche Begegnungen und wirkt gegen Einsamkeit im Alter. Damit können Sie sich informieren, welche vielfältigen Angebote von A bis Z es in Ihrer Nähe gibt: Begegnungsstätten, Bibliotheken, Kirchgemeinden, Museen, Vereine und vieles mehr.
Kostenfreier Download: Seniorenbildungsatlas
Rechtlicher Hinweis:
Wir führen keine professionelle Pflegeberatung durch. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Pflege- und Krankenkassen.