Jeder erkrankte Bewohner einer Einrichtung ist unverzüglich auf COVID- 19 zu testen. Grundsätzlich erfolgt der Test über den Behandelten Arzt.
Sollte dies aus zwingenden Gründen nicht möglich sein ist einen Testung über das Gesundheitsamt Zwickau angezeigt.
Testung durch das Gesundheitsamt Zwickau erfolgt auf Antrag, das Antragsformular finden sie im Anschluss zum Download.
Senden sie den ausgefüllten Antrag
Mo.- Fr. 08:00 – 16:00
Sa. und So. 09:00 – 12:00
per Email an
Gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de